Das Wichtigste zur EU-Datenschutzgrundverordnung in Kürze
Die neue europäische Datenschutzgrundverordnung trat bereits am 24. Mai 2016 in Kraft. Ab dem 25. Mai 2018 sind die hierin enthaltenen Maßgaben zum Datenschutz verbindlich in den jeweiligen Mitgliedstaaten anzuwenden – auch ohne die separate Übertragung in nationales Recht.
Gestärkt werden sollen durch die europäische Datenschutzverordnung vor allem die Verbraucherrechte. Datenverarbeitende Stellen müssen mit strengeren Regulierungen rechnen.
Ein Verstoß gegen die EU-Datenschutzgrundverordnung kann das betreffende Unternehmen bis zu 20 Millionen Euro Geldbuße kosten – oder bis zu 4 % dessen weltweiter Umsätze (je nachdem, welcher Wert am Ende höher ausfällt).
Alle Informationen zum nachlesen finden Sie unter: www.datenschutz.rlp.de