Allgemeines
Von diesen Liefer- und Geschäftsbedingungen abweichende Vereinbarungen sind nur gültig, wenn sie von uns ausdrücklich schriftlich bestätigt werden. Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein, so werden die übrigen Bestimmungen hierdurch nicht berührt.
Angebot
Unsere Angebote sind unverbindlich. Ein Kaufvertrag gilt erst dann als zu Stande gekommen, wenn die Annahme der Bestellung dem Käufer von uns schriftlich bestätigt wurde. Bei Lieferschwierigkeiten sind wir berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. Eine schriftliche Auftragsbestätigung kann durch unsere Rechnung ersetzt werden. Kauf- und Lieferbedingungen binden uns nicht. Durch die Bestellung erkennt der Käufer unsere Bedingungen an.
Eigentumsvorbehalt und Sicherheit
Wir (DNS IT-Systeme GmbH) behalten uns das Eigentum an der gelieferten Ware bis zur vollständigen Erfüllung des jeweiligen Rechnungsbetrages, aller Nebenforderungen (z.B. Scheckkosten, Finanzierungskosten, Zinsen) und aller gegen den Besteller bereits entstandenen Forderungen aus der Geschäftsverbindung, insbesondere der Begleichung eines etwaigen sich zu Lasten des Bestellers ergebenen Kontokorrentsaldos vor, auch wenn der Kaufpreis für besonders bezeichnete Forderungen bezahlt ist. Bei laufender Rechnung gilt demnach das vorbehaltene Eigentum als Sicherheit für die Saldoforderung und erlischt mit jedem Kontoausgleich endgültig. Be- oder Verarbeitung von uns gelieferter und noch in unserem Eigentum stehender Ware erfolgt stets in unserem Auftrag, ohne dass für uns Verbindlichkeiten hieraus entstehen. Bei Einbau in fremder Ware durch den Käufer werden wir Miteigentümer an den neu entstehenden Produkten im Verhältnis des Wertes unserer Waren zu den mit verwendeten fremden Waren. Wird die von uns gelieferte Ware mit anderen Gegenständen vermischt oder verbunden, so tritt uns der Käufer schon jetzt sein Eigentums- bzw. Miteigentumsrechte an dem Bestand oder dem neuen Gegenstand ab. Der Käufer ist zur sorgfältigen Verwahrung dieser Sachen für uns verpflichtet und hat sie auf Verlangen besonders zu lagern, zu kennzeichnen oder herauszugeben.
Lieferzeit
Von uns angegebene Lieferzeiten sind unverbindlich. Für Folgen verspäteter oder unterbliebener Lieferung können Ansprüche gegenüber unserer Firma in keiner Weise geltend gemacht werden.
Preise
Unsere Preise verstehen sich ab Lager / Auslieferungsort des Firmensitzes ohne Verpackung / Versandkosten zuzüglich Mehrwertsteuer. Sie sind auf der Basis der Kostenverhältnisse zur Zeit der Angebotsabgabe ermittelt. Sollten diese bis zur Erfüllung des Auftrages eine Veränderung erfahren, so behalten wir uns eine entsprechende Berichtigung des Abschlusspreises vor.
Zahlung
Rechnungen sind sofort bei Erhalt der Ware ohne Abzug zahlbar, sofern nichts anderes schriftlich vereinbart wurde. Zahlungen sind nur an uns zu leisten. Die Zurückbehaltung von Zahlungen oder Aufrechnung von Gegenforderungen ist ausgeschlossen.
Versand
Wir sind zu Teillieferungen berechtigt. Mit der Übergabe an den Käufer, Spediteur oder dergleichen, spätestens mit dem Verlassen der Firma, geht die Gefahr auf den Käufer über. Der Versand wird von uns mit der gebotenen Sorgfalt, jedoch ohne die Übernahme einer Haftung vorgenommen. Die Kosten einer eventuellen Transportversicherung gehen zu Lasten des Käufers.
Leistungsumfang
Der Leistungsumfang ergibt sich ausschließlich aus unserer schriftlichen Auftragsbestätigung, falls eine solche nicht erfolgt, aus schriftlichem Auftrag des Bestellers. Für alle Lieferungen und Leistungen sind unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen maßgebend, die auch bei etwaiger Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen im Übrigen verbindlich bleiben. Abweichende und/oder ergänzende Vereinbarungen bedürfen der ausdrücklichen schriftlichen Zustimmung der DNS IT-Systeme GmbH. Entgegenstehende Einkaufsbedingungen des Kunden besitzen keine Gültigkeit. Ist die Lieferung von DNS IT-Systeme GmbH Gegenstand des Vertrages, so wird das Objektprogramm auf einem Datenträger, gegebenenfalls Begleitmaterial, geliefert. Die Lieferung des Quellprogrammes sowie der internen Programmbeschreibung ist dagegen ausgeschlossen. Sollte die von uns gelieferte Software mit einem „Virus“ behaftet sein, so übernehmen wir keinerlei Haftung für die Auswirkung des auftretenden „Virus“, weder an der beschädigten Hardware noch an der beschädigten Software.
Sonstiges
Für Daten jedweder Art, ob auf Systemen des Auftraggebers oder auf separaten Datenträgern, übernehmen wir keinerlei Haftung. Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass der Auftraggeber vor
Auftragserteilung an uns (DNS IT-Systeme GmbH) seine Daten sichern muss. Sollten Datenverluste aus welchen Gründen, auch immer entstehen, ist der Auftraggeber für die Rückholung seiner/der Daten selbst verantwortlich, oder er muss die Daten zur Rücksicherung uns bereitstellen können. Für Softwarewartung / Softwarepflege / Hotline und sonstige Lizenzierungen gelten, falls nicht ausdrücklich abweichend vereinbart, die Bestimmungen des Herstellers, die in den jeweiligen AGBs des Herstellers nachgelesen werden können und nach schriftlicher Aufforderung durch den Käufer von DNS IT-Systeme GmbH geliefert werden. Dies gilt insbesondere für Lieferung, Leistungen, Eigenschaften der jeweiligen Produkte sowie Laufzeiten und Kündigungsfristen der Verträge. Für Hardwarewartungs- und Pflegeverträge, die direkt mit DNS IT-Systeme GmbH ohne sonstige Hersteller / Lieferanten vereinbart werden, gilt, falls nicht ausdrücklich abweichend vereinbart, eine dreimonatige Kündigungsfrist zum Vertragsende in schriftlicher Form. Aus diesen Verträgen ergibt sich kein Anspruch des Kunden an DNS IT-Systeme GmbH auf fehlerfreie Funktion der Software / Geräte innerhalb der Vertragslaufzeit.
Gefahrenübertragung
Die Gefahr geht auf den Kunden über, auch dann, wenn frachtfrei Lieferung vereinbart wurde.
Haftung für Mängel
Beanstandungen wegen Sachmängeln, Falschlieferungen, Mengenabweichungen und wegen Fehlens zugesicherter Eigenschaften sind unverzüglich schriftlich geltend zu machen. Der Kunde ist
verpflichtet, die Lieferung nach Eintreffen auf Falschlieferung bzw. Mengenabweichung sofort zu überprüfen. Garantieanspruch kann nur dann erfolgen, wenn die Ware in der Originalverpackung mit Zubehör (Kabel, Software, Transportsicherung, Dokumentation, etc.) komplett an uns gesendet wird. Versandkosten und/oder entstehende Kosten für Abholung und Anlieferung gehen auf Kosten des Käufers. Austausch der Ware erfolgt ausschließlich nach Erhalt der defekten Teile und mit einer genauen Beschreibung der Fehler. Ohne Beschreibung ist kein Umtausch oder Reparatur möglich. Vorlieferungen können nur per Rechnung bzw. Nachnahme geliefert werden. Nach Erhalt der defekten Teile erfolgt eine Gutschrift. Für Mängel, zu denen auch das Fehlen zugesicherter Eigenschaften zählt, haftet der Lieferer wie folgt:
Gegenüber Verbrauchern und Endanwendern:
Alle diejenigen Teile oder Leistungen sind nach Wahl des Lieferers unentgeltlich nachzubessern, neu zu liefern oder neu zu erbringen, die innerhalb von 6 Monaten – ohne Rücksicht auf Betriebsdauer – vom Tage des Gefahrenübergangs an gerechnet, nachweisbar wegen fehlerhafter Bauart, schlechten Materials oder mangelnder Ausführung unbrauchbar werden oder deren Brauchbarkeit erheblich beeinträchtigt ist. Das Wahlrecht des Lieferers erstreckt sich auf den Ort der Nachbesserung. Ggf. hat der Besteller die nachzubessernde Sache auf seine Kosten und auf sein Risiko in das Werk des Lieferers zu erbringen. Bei Vor-Ort-Service, Pick-up-Service oder vergleichbaren sonstigen Garantieleistungen tritt DNS IT-Systeme GmbH ihre Garantieansprüche, die sie gegenüber ihren Vorlieferanten hat, an den Kunden der DNS IT-Systeme GmbH ab. Der Verbraucher/ Endanwender muss daher die Garantieansprüche direkt mit dem Vorlieferant geltend machen.
Gegenüber Fachhändlern und Wiederverkäufern:
Der Lieferer verpflichtet sich, unentgeltlich alle defekten Bauteile innerhalb 6 Monaten nach Gefahrenübergang zu liefern. Die Nachbesserungsarbeiten bzw. Serviceleistungen sind vom Besteller
selbst zu erbringen. Falls der Besteller diese Leistungen nicht erbringen kann oder möchte, so kann dieser die Serviceleistungen des Lieferers in Anspruch nehmen. In diesem Fall werden vom Lieferer nur die Kosten für die notwendigen Bauteile und Materialien übernommen. Arbeitslöhne, die solche Nachbesserungen verursachen, werden dem Besteller zu üblichen Marktpreiskonditionen gesondert in Rechnung gestellt. Die Serviceleistungen erfolgen in der Werkstatt des Lieferers. Alle an uns gerichteten Garantie-Sendungen sind frei Haus zu liefern. Bei allen an uns gelieferte Geräten bzw. Teilen, die sich nach der Überprüfung als in Ordnung erweisen, erheben wir Überprüfungskosten je nach Aufwand, jedoch mindestens ab 50,00 €. Zur Mängelbeseitigung hat der Besteller dem Lieferer die nach billigem Ermessen erforderliche Zeit und Gelegenheit zu gewähren. Verweigert er diese, so ist der Lieferer von der Mängelhaftung befreit. Wenn der Lieferer eine ihm gestellte angemessene Nachfrist verstreichen lässt, ohne den Mangel zu beheben, oder wenn die Nachbesserung unmöglich ist oder vom Lieferer verweigert wird, so kann der Besteller das Recht zur Minderung geltend machen. Kommt zwischen Besteller und Lieferer eine Einigung über die Minderung nicht zu Stande, so kann der Besteller auch Wandlung verlangen. Das Recht des Bestellers, Anspruch aus Mängeln geltend zu machen, verfällt in allen Fällen, vom Zeitpunkt der Rüge an, nach 6 Monaten. Die Haftung bezieht sich nicht auf Schäden, die nach dem Gefahrenübergang infolge von nachlässiger Behandlung, übermäßiger Beanspruchung, ungeeigneter Betriebsmittel, mangelhafter Bauarbeiten und elektrischen Einflüssen entstehen. Durch seitens des Bestellers oder Dritter unsachgemäß vorgenommene Änderungen und Instandsetzungsarbeiten wird die Haftung für die daraus entstehenden Folgen aufgehoben. Der Lieferer übernimmt ausdrücklich keine Garantie für Schäden, die durch den Anschluss von Zusatzgeräten, Erweiterungskarten oder äußeren Einflüssen entstehen.
Weitere Ansprüche des Bestellers gegenüber dem Lieferer und dessen Erfüllungsgehilfen sind ausgeschlossen, insbesondere ein Anspruch auf Ersatz von Schäden, die nicht an dem Liefergegenstand selbst entstanden sind. Dies gilt nicht, soweit in Fällen des Vorsatzes, der groben Fahrlässigkeit oder des Fehlers zugesicherter Eigenschaften zwingend gehaftet wird. Bei Vor-OrtService, Pick-up Service oder vergleichbaren sonstigen Garantieleistungen tritt DNS IT-Systeme GmbH die Garantieansprüche, die sie gegenüber ihren Vorlieferanten hat, an den
Fachhändler/Wiederverkäufer ab. Der Fachhändler/Wiederverkäufer muss daher die Garantieansprüche direkt mit dem Vorlieferant geltend machen.
Erfüllungsort und Gerichtsstand
Hargesheim ist Erfüllungsort. Gerichtsstand für alle aus dem Vertragsverhältnis sich ergebenen Streitigkeiten ist für beide Teile Bad Kreuznach, auch für Klagen im Wechsel- oder Scheckprozess. Alle Rechtsbeziehungen zwischen dem Kunden und der DNS IT-Systeme GmbH unterliegen ausschließlich dem Recht der Bundesrepublik Deutschland.